Freie Objekte

Wir führen keine Warteliste. Nur die hier allenfalls aufgeführten Objekte sind aktuell zu vermieten. Interessenten sind gebeten, das PDF-Anmeldeformular (nur bei Wohnungen) ausgefüllt und mit den geforderten Unterlagen per Post oder per Email der Geschäftsstelle zuzustellen.

Allgemeines zur Vermietung

Mit dem Zustandekommen eines unbefristeten Mietverhältnisses geht in der Regel die Mitgliedschaft in der Genossenschaft einher. Mit der Aufnahme als Genossenschaftsmitglied verbunden ist die Zeichnung von Anteilsscheinen von gegenwärtig CHF 2‘000.– bis CHF 2‘500.– pro Zimmer, wobei halbe Zimmer aufgerundet werden. Wer in eine 4½-Zimmer-Wohnung einzieht, muss demzufolge Anteilsscheine im Gesamtbetrag von CHF 10'000.– bis CHF 12‘500.– zeichnen. Die Genossenschaft ist bestrebt, das Anteilsscheinkapital angemessen zu verzinsen.

Wohnungen in Gebäuden, welche in absehbarer Zeit einem Ersatzneubau weichen müssen, werden nur noch befristet vermietet. Bei Abschluss eines befristeten Mietverhältnisses wird die Mieterschaft nicht als Mitglied in der Genossenschaft aufgenommen, insofern entfällt die Zeichnung von Anteilscheinen. Stattdessen ist eine Mietkaution von 3 Brutto-Monatsmieten zu leisten.

Für die Vermietung der Wohnungen ist eine Vermietungskommission zuständig, die sich aus mindestens einer Siedlungsvertretung des Vorstandes und einer Person der Geschäftsstelle zusammensetzt. Sie unterbreitet dem Vorstand ihre Empfehlungen bezüglich der Aufnahme eines neuen Interessenten als Genossenschaftsmitglied. Die Vermietungspolitik ist in den Vermietungsrichtlinien festgehalten.