Gartenbeete im Ilanzhof

Im Ilanzhof stehen den Genossenschafter*innen verteilt in den verschiedenen Höfen Gartenbeete zur Verfügung.

Die Gärten werden zur Verfügung gestellt. Aufgrund des Gartenkonzepts müssen bei der Bewirtschaftung folgende Bedingungen eingehalten werden:

  • Ein zugeteiltes Gärtchen bedarf regelmässiger Pflege, auch im Winter. Es darf nicht vernachlässigt werden. Andernfalls wird der Platz einer anderen Person zur Pflege überlassen.
  • Grundsätzlich steht das Gärtchen für das Anpflanzen von Obst und Gemüse zur Verfügung. Das Anpflanzen von invasiven Pflanzen (beispielsweise Brombeeren) ist nicht gestattet.
  • Werden Kletterpflanzen angepflanzt, müssen diese in ausreichendem Abstand zur Hausfassade platziert werden. Sie müssen in jedem Fall regelmässig zurückgeschnitten werden. Klettergerüste/Rankgitter etc. dürfen nicht an der Fassade befestigt werden.
  • Der Einsatz von chemischen Mitteln ist zu unterlassen. Es müssen bei Bedarf biologische Schädlingsbekämpfungsmittel und Dünger eingesetzt werden.
  • Die Anweisungen der Mitarbeitenden der BG Freiblick sind zu beachten.
  • Wird ein Gartenbeet nicht mehr benötigt, muss dies der BG Freiblick gemeldet werden. Das Gartenbeet ist gepflegt abzugeben. Es kann nicht direkt an einen anderen Haushalt weitervergeben werden (Vergabe aufgrund Warteliste).

Anmeldeformular

Übersicht der Höfe im Ilanzhof